Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
Beispiele sind: Beeinflussung der Marktpartner, Schutz vor Nachahmung und Rufausbeutung, irreführende Werbung, vergleichende Werbung oder unzumutbare Belästigungen.
Aus dem Wettbewerbsrecht können Ihnen folgende wettbewerbsrechtliche Ansprüche zustehen:
Unser Geschäft umfasst außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten wie z.B.: