Wir beraten und vertreten Sie in allen medizinrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere begleiten wir Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung.
Wir beraten und vertreten Sie in allen medizinrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere begleiten wir Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung.
Auch in Fragen des Kassenarzt- und Vertragsarztrechts bieten wir Ihnen als kompetenter Partner unsere Hilfe an.
Auch bei der Gestaltung der Zusammenarbeit von Ärzten im Rahmen von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder anderen Berufsausübungsgemeinschaften stehen wir Ihnen kreativ beratend zur Seite. Nur wer schon im frühen Stadium die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenwirkens den persönlichen Verhältnissen der Partner in geeigneter Weise anpasst, kann auf einen späteren reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit hoffen.