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Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Gesellschafter und Gesellschaften in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, wie z.B. bei der Unternehmensgründung, der Ausgestaltung und Änderung der Unternehmensorganisation, der Auseinandersetzung sowie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge oder dem Aufbau neuer Vertriebsstrukturen.

Wir vertreten unsere Mandanten dabei u.a. bei der Gestaltung, der Lösung von Konfliktsituationen und in jeglichen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Einzelunternehmer, Familienunternehmen und mittelständische Gesellschaften.

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